Dienstag, 7. April 2009

Sicherheitsschleusen in Gerichten


Nach einer Schießerei am Landgericht Landshut, bei der es zwei Tote gab, hat Bayerns Justizministerin Beate Merk angekündigt, künftig verstärkt Gerichtseingänge mit Sicherheitsschleusen zu versehen.

Kritisch hierbei ist zu betrachten, dass Gerichte Urteile im Namen des Volkes aussprechen. Eine hysterische Kontrollmanie in Gerichten könnte die ohnehin schon beschränkte Zuschauerschaft in Gerichtssälen weiter drastisch einschränken.

In Verfahren, die der Freiwilligen Gerichtsbarkeit unterliegen, wird ohnehin ohne Öffentlichkeit und somit unter Ausschluss von Zeugen gerichtet.

Menschenrechtler kritisieren dieses Vorgehen als "Geheimprozesse".

Christoph Frank, Vorsitzender des Richterbunds warnt vor Überreaktionen. Obgleich Frank zum Ausdruck bringt, Vorfälle wie in Landshut seien Einzelfälle weiß dieser zu berichten, Beleidigungen und Drohungen gegen Richter und Staatsanwälte nähmen deutlich zu.

Frank teilte weiter mit, es würde mit Veröffentlichung privater Details gedroht. Dies solle die Organe der Rechtspflege verunsichern.

Auffallend oft kritisieren Kläger und Beklagte hingegen, dass die in Anspruch genommenen Gerichte und Ermittlungsbehörden einseitig und nicht ausreichend ermitteln, Verfahren ohne weitere Ermittlungen einstellen, Zeugen und Beweise schlichtweg ignorieren.

Bei der Bevölkerung erweckt zunehmend der Eindruck, dass Deutschland sich von einem Rechtsstaat abwendet.

Skandale in der jüngeren Vergangenheit werfen dunkle Schatten auf das Image der Justiz.

Am 29.08.2008 berichtete Report Mainz über einen Nürtinger Amtsrichter, der zu dreieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt wurde. Der Amtsrichter habe in 47 Fällen Recht gebeugt. Ohne sich nähere Sachkenntnis anzueignen hat der Nürtinger Robenträger in 47 Fällen Fixierungen pflegebedürftiger Menschen ohne nähere Prüfung nur aufgrund der Aktenlage angeordnet. Bekannt geworden sei dies, da der Nürtinger Richter sogar bei bereits verstorbenen Personen die Fixierung angeordnet habe.

Im Mai 2008 berichtete rp-online über einen ehemaligen Amtsrichter, der seiner Ex-Frau mit einem Stein auf den Kopf geshlagen und gedroht habe, sie umzubringen. Das Landgericht Düsseldorf habe ihn zu drei Jahren Haft verurteilt. Der 56-jährige Ex-Richter wurde lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und wurde nach 9 Monaten Untersuchungshaft wieder auf freien Fuß entlassen.

Laut dem Nachrichtenportal "DerWesten" habe man dem ehemaligen Richter die Möglichkeit geboten, selbst die Haft anzutreten. Nachdem der Haftantrittstermin wohl verstrich, stünde der verurteilte Ex-Richter zur Fahndung aus. Inzwischen soll er weitere Straftaten begangen haben.

Gegen vier Naumburger Richter ermittelt die Staatsanwaltschaft Halle. Gegen drei Richter und eine Richterin des Oberlandesgerichts Naumburg wurde ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung eingeleitet. Hintergrund ist der Rechtsstreit um das Adoptionsverfahren des Sohnes des in Deutschland lebenden Türken Kazim Görgüglü. Die Mutter des Jungen hat ohne Einverständnis des Vaters das Kind zur Adoption freigegeben. Das zuständige Amtsgericht entschied mehrfach zugunsten des Kindsvaters, die nun der Ermittlung zugeführten Richter hoben sämtliche Beschlüsse auf und ignorierten sogar Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Auch richterliche Urteile ziehen bisweilen häufig den Volkszorn und völliges Unverständnis auf sich. So habe das Landgericht Kassel im Fall des tausendfachen Kindsmissbrauchs ein überaus mildes Urteil gesprochen. Näheres wird auf www.carechild.de berichtet.

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