Sonntag, 12. April 2009

Kinder- und Jugenddorf droht Mutter: Schalten Sie die Webseite ab - Mindestgegenstandswert 250.000 Euro


„Ihre Internetseite stellt auch keineswegs nur eine sozial übliche und deshalb zu duldende Belästigung dar“ – so Junganwalt Carsten E. aus dem rund 25.200 Einwohner zählenden Mosbach (Baden-Württemberg).

Grund für die keineswegs zu duldende Belästigung ist die von der 37-jährige Mutter Stephanie P. an einem Seckacher Kinder- und Jugenddorf auf Ihrer Internetsite unter dem Titel `Kinderklau – der ganz normale Wahnsinn´ geäußerten Kritik.

Das Objekt des Streites wird durch die anwaltliche Vertretung des baden-württembergischen Kinder- und Jugenddorfs mit einem Mindestgegenstandswert von 250.000 Euro notiert.

Nun fordert Junganwalt Carsten E. die Websitebetreiberin Stephanie P. neben anderem auf, einen vorläufigen Schadensersatzbetrag in Höhe von 10.000 Euro sowie das gesetzliche Mindesthonorar in Höhe von 3.198,24 Euro für die anwaltliche Vertretung des Kinder- und Jugenddorfes sofort zu zahlen und eine weit reichende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Die Mandantin des barschen Junganwaltes Carsten E., ein gemeinnütziger, eingetragener Verein, arbeitet nach dem eigenen Selbstverständnis vor dem Hintergrund der christlichen Werteordnung, fühlt sich in seiner beruflichen Betätigung durch die Websitebetreiberin P. behindert und wirtschaftlich erheblich geschädigt. Das schadensursächliche Verhalten der Mutter verstoße gegen die Gebote der gesellschaftlichen Rücksichtnahme und stelle den rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.

Die Websitebetreiberin Stephanie P. veröffentlicht auf Ihrer Internetseite eine Fotographie einer Mauer, welche sie auf dem Gelände des nach christlicher Werteordnung arbeitenden Kinder- und Jugenddorfs abgelichtet hat, das ein verblasstes Hakenkreuz zeigt. Dokumente und weitere Fotographien die ebenfalls auf der Website veröffentlicht wurden, werfen Zweifel auf, ob das Kind der Beschuldigten Stephanie P. im Kinder- und Jugenddorf in Seckach tatsächlich nach Kindeswohlkriterien ausreichend versorgt wurde.

Fotographien weisen deutliche Spuren von Verwahrlosung des Kindes auf. Ebenfalls klagt die Mutter des Jungen an, es seien zahlreiche Gesetzeswidrigkeiten seitens des Kinder- und Jugenddorfes begangen worden. So sieht die Kindsmutter sich in ihren Rechten verletzt, dass man ihr nicht mitteilte, dass ihr Sohn an einer Erziehungshilfeschule angemeldet wurde und somit den Status `Sonderschüler´ erlangt hat. Auch stellt die Überwachung von Telefongesprächen zwischen Mutter und Kind eine Rechtswidrigkeit dar, so die Websitebetreiberin P.

Entgegen der rechtsanwaltlichen Forderung, die Website drastisch zu zensieren und die Unterlassung zu bekunden berichtet die Kindsmutter anhaltend über die von ihr dargestellten Sachverhalte. Die Vorwürfe beider streitenden Parteien könnten nun zur gerichtlichen Prüfung durch die zuständige Staatsanwaltschaft eingereicht werden.

Die Frage nach einer Deklaration des schwammigen Begriffs `Kindeswohl´ stellt sich erneut. Bislang gibt es keine einheitlichen Richtlinien, was noch Kindeswohl, oder was bereits Kindeswohlschädigung darstellt.

Vermehrt werden im Internet die Hilferufe betroffener Eltern wahrgenommen, die sich durch Jugendämter, Gutachter, Gerichte, Heime und Pflegeeltern kriminalisiert, psychiatrisiert und um ihre Kinder bestohlen fühlen. Auf der anderen Seite füllen Fälle, in denen Kinder durch Eltern zu Tode kamen, in der Obhut der Eltern verwahrlost sind zahlreiche Pressemeldungen.

Dennoch sieht das von anklagenden Eltern angerufene Europäische Parlament unter Leitung des Vorsitzenden Marcin Libicki dringenden Korrekturbedarf in der deutschen Jugendhilfe.

Seit gut zwei Jahren hat der Petitionsausschuss aufgrund der erkannten Problematik mit deutschen Jugendämtern eine Pauschalzusage an betroffene Eltern gerichtet. Alle Petitionen deutsche Jugendämter betreffend werden ohne vorherige Prüfung angenommen.

Dies stellt ein unmissverständliches Zeichen dar: Deutschland hat ein Problem.

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